VERLAUTBARUNG DES TRABRENNVEREINS ZU BADEN BEI WIEN

Baden, am 24.09.2026

Betreff: Dopingangelegenheit "GLOBAL BRAVEHEART"

Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Christian Steinmeyer in der Dopingangelegenheit "GLOBAL BRAVEHEART" nach der durchgeführten Verhandlung am 24.09.2026 folgende   

Grund der Verhandlung:

Vom Pferd "GLOBAL BRAVEHEART" wurde nach dem Rennen Nr. 313, IX. Rennen, Prix Paris St. Germain – Dkfm. Thomas Deimel    Gedenkrennen Dotation € 4.000,--, gelaufen in Baden bei Wien am 23.08.2026, eine Dopingprobe abgenommen. 

Die Probe ergab bei der Auswertung GIE LCH FRANCE das Vorhandensein der Substanz: „PREGABALIN“. 

Auf die Auswertung der B-Probe wurde verzichtet.

BESCHLÜSSE

gefasst:

1. Das Pferd "GLOBAL BRAVEHEART" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 07.09.2026 bis einschließlich 07.10.2026 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).

2. Das Pferd "GLOBAL BRAVEHEART" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 313, IX. Rennen, Prix Paris St. Germain – Dkfm. Thomas Deimel    Gedenkrennen - gelaufen in Baden bei Wien am 23.08.2026 (RP 1. Platz -  € 2.091,-) disqualifiziert.

Außerdem wird "GLOBAL BRAVEHEART" gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen 318, I. Rennen, Großer Preis von Muggi’s Steira-Eck in Baden „Rechts herum“ am 30.08.2026 (RP 1.Platz - € 800.-), disqualifiziert.

3. Trainer Sascha Fischer erhielt gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 21.09.2026 bis einschließlich 27.09.2026 für den gesamten UET-Raum (verschuldensunabhängige Strafautomatik).

4. Trainer Sascha Fischer erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 28.09.2026 bis einschließlich 27.09.2027. Zusätzlich ergeht der Antrag an die Zentrale auf Entzug der Trainerlizenz in diesem Zeitraum.

Außerdem ergeht der Antrag an die Zentrale auf Ausweitung der Strafe für den gesamten UET-Raum.

Gemäß § 105 ÖTR wird Trainer Sascha Fischer mit einer Geldbuße von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Außerdem wird für ihn ein Beobachtungszeitraum bis 28.09.2030 festgesetzt.

Die Kosten der Auswertung der A-Probe im GIE LCH (FRANCE), Nr. 5335428 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Sascha Fischer.

Alle Kostensätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Badener Trabrenn-Verein zu entrichten. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.

RECHTSMITTELBELEHRUNG

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von drei Werktagen ab Zustellung bei der Zentrale für Traberzucht und Rennen Einspruch eingelegt werden. Dieser hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss begründet sein. Die Einspruchsgebühr ist mit € 100,-- festgelegt und ist zusammen mit dem Einspruch zu erlegen.

BADENER TRABERENNVEREIN

Der Vorsitzende der Rennleitung: Harald Tschürtz

Trainer Sascha Fischer hat fristgerecht, vertreten durch RA Mag. Helwig Schuster, Einspruch bei der Zentrale für Traberzucht- und Rennen in Österreich, eingelegt,